So geht´s.Anmelden beim Netzbetreiber.

Wer Anlagen betreibt, die mehr Strom als bspw. übliche Haushaltsgeräte verbrauchen, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Nur so kann dieser sicherstellen, dass das Stromnetz auch in Spitzenlastzeiten weiterhin stabil bleibt. Neben Ladestationen für Elektroautos oder Stromspeichern müssen daher auch Wärmepumpen und Klimaanlagen angemeldet werden. 

So melden Sie Ihre Wärmepumpe oder Klimaanlage an:  

  • Anmeldung Netzanschluss 
    Für die Anmeldung nutzen Sie bitte unser 
    Netzanschlussportal
  • Prüfung durch den Netzbetreiber 
    Wir prüfen und bestätigen Ihre Anmeldung.
  • Installation 
    Die Installation erfolgt durch einen Fachbetrieb Ihrer Wahl. Die Anlagen müssen eine netzdienliche Steuerung durch den Netzbetreiber ermöglichen, sodass die Leistung im Falle einer drohenden Netzüberlastung gedimmt werden kann.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer Leistung ab 4,2 kW den Anforderungen des § 14a EnWG entsprechen müssen. Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, im Bedarfsfall die Leistung zu steuern. So werden die Netzstabilität gewährleistet und Überlastungen vermieden. Als Gegenleistung erhalten die Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.

Neuregelung des § 14a EnWG

Alles Wichtige zum Netzanschluss. Dokumente stehen zum Download bereit.

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