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So geht´s.Wallbox und Ladesäule anmelden.
Da sich immer mehr Menschen für ein Elektroauto entscheiden und es zu Hause laden wollen, wächst die Belastung für die Stromnetze. Darum ist es für die Gothaer Stadtwerke NETZ wichtig zu wissen, wo sich Lademöglichkeiten in ihrem Netz befinden – egal, ob es sich um eine kleine Wallbox zu Hause oder eine große Schnellladesäule im öffentlichen Bereich handelt. Nur so können wir als Netzbetreiber die Auslastung des öffentlichen Versorgungsnetzes bewerten, eine Überlastung verhindern und die Netzstabilität gewährleisten.
Verfügt die von Ihnen ausgewählte Ladestation über eine Gesamtleistung von mehr als 12 kVA (11 kW), ist vor der Installation eine Genehmigung der Gothaer Stadtwerke NETZ erforderlich.
Eine Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Wer muss eine Wallbox anmelden
Alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von ihrer Leistung (§ 19 NAV).
In vier Schritten zu Ihrer Ladeeinrichtung
Für eine optimale Auswahl Ihrer Ladeeinrichtung ist die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb für Elektromobilität empfehlenswert. Experten auf dem Gebiet der Elektromobilität verfügen über das notwendige Wissen, um die ideale Ladestation oder Wallbox für Ihre Anforderungen zu empfehlen.
Bei Ihrer Entscheidung für die richtige Ladeeinrichtung sind folgende Faktoren zu beachten:
- Ladeleistung Ihres Fahrzeugs:
Unterscheidung zwischen AC-Ladung (Wechselstrom für die reguläre Ladung) und DC-Ladung (Gleichstrom für die Schnellladung) - Batteriekapazität des Elektrofahrzeugs:
Verschiedene Größen Ihrer Batterie - Elektrische Infrastruktur am geplanten Standort der Ladeeinrichtung:
Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten, wie etwa bei einem Einfamilienhaus mit privatem Anschluss oder bei Mehrfamilienhäusern
Steuerbare Ladeeinrichtungen gemäß §14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass nicht-öffentlich betriebene Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW den Anforderungen des § 14a EnWG entsprechen müssen. Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, im Bedarfsfall die Ladeleistung zu steuern. So werden die Netzstabilität gewährleistet und Überlastungen vermieden. Als Gegenleistung erhalten die Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.
Häufige Fragen, unsere Antworten
Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung einzusehen, melden Sie sich in unserem digitalen Kundenportal an. Hier können Sie den aktuellen Status sowie Ihre persönlichen Dokumente einsehen.
Das Leitungsnetz innerhalb eines Straßenzugs oder eines Wohnviertels verfügt über eine definierte Leistung. Diese Leistung ist tendenziell sehr großzügig berechnet. Sollten allerdings mehrere Haushalte zeitgleich einen hohen Stromverbrauch haben (z.B. weil abends mehrere Wallboxen laden), kann es unter Umständen zu Engpässen kommen. Durch das Anmeldeverfahren sind die Netzbetreiber frühzeitig informiert, wo Ladestationen geplant sind und haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig die Leitungen und Netze zu verstärken oder auszubauen.
Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG ermöglicht es dem Netzbetreiber, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen zeitlich befristet in ihrer Leistung zu dimmen. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn das Stromnetz zu stark ausgelastet ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Neuregelung des § 14a EnWG
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Anmeldung und Genehmigung
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