So geht´s.Wallbox und Ladesäule anmelden.

Da sich immer mehr Menschen für ein Elektroauto entscheiden und es zu Hause laden wollen, wächst die Belastung für die Stromnetze. Darum ist es für die Gothaer Stadtwerke NETZ wichtig zu wissen, wo sich Lademöglichkeiten in ihrem Netz befinden – egal, ob es sich um eine kleine Wallbox zu Hause oder eine große Schnellladesäule im öffentlichen Bereich handelt. Nur so können wir als Netzbetreiber die Auslastung des öffentlichen Versorgungsnetzes bewerten, eine Überlastung verhindern und die Netzstabilität gewährleisten. 

Verfügt die von Ihnen ausgewählte Ladestation über eine Gesamtleistung von mehr als 12 kVA (11 kW), ist vor der Installation eine Genehmigung der Gothaer Stadtwerke NETZ erforderlich.

Eine Anmeldung ist in jedem Fall erforderlich.

Wer muss eine Wallbox anmelden

Alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden – unabhängig von ihrer Leistung (§ 19 NAV).

In vier Schritten zu Ihrer Ladeeinrichtung

Für eine optimale Auswahl Ihrer Ladeeinrichtung ist die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb für Elektromobilität empfehlenswert. Experten auf dem Gebiet der Elektromobilität verfügen über das notwendige Wissen, um die ideale Ladestation oder Wallbox für Ihre Anforderungen zu empfehlen.

Bei Ihrer Entscheidung für die richtige Ladeeinrichtung sind folgende Faktoren zu beachten:

  • Ladeleistung Ihres Fahrzeugs:
    Unterscheidung zwischen AC-Ladung (Wechselstrom für die reguläre Ladung) und DC-Ladung (Gleichstrom für die Schnellladung)
  • Batteriekapazität des Elektrofahrzeugs:
    Verschiedene Größen Ihrer Batterie
  • Elektrische Infrastruktur am geplanten Standort der Ladeeinrichtung:
    Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten, wie etwa bei einem Einfamilienhaus mit privatem Anschluss oder bei Mehrfamilienhäusern

 

Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung bis 11 kW Ladeleistung sind nur anmeldepflichtig, eine zusätzliche Genehmigung durch den Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Sofern die Zähleranlage nicht verändert sowie die vereinbarte Gesamtleistung an Ihrem Netzanschluss nicht überschritten werden, ist eine vereinfachte Anzeige der Inbetriebnahme möglich. Nutzen Sie dazu unser Netzanschlussportal.

Wallbox/ Ladesäule anzeigen


Wird mit der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung Ihre Kundeninstallationsanlage erweitert, ist eine förmliche Anmeldung erforderlich.

Wallbox/ Ladesäule anmelden

 

Falls Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung über 12 kVA (11 kW) installieren möchten, ist eine vorherige Genehmigung der Gothaer Stadtwerke NETZ als lokaler Netzbetreiber erforderlich. Für eine zügige und effiziente Bearbeitung Ihrer Anfrage brauchen wir spezifische Angaben zur maximalen Leistung, die Ihre Ladestation gleichzeitig benötigt. Mit Ihrer Anmeldung ist zusätzlich ein VDE-Datenblatt einzureichen. Dieses ist in Absprache mit Ihrem Elektroinstallateur auszufüllen und von ihm zu unterzeichnen. Bitte ergänzen Sie die Anmeldung mit diesen Unterlagen:

  • Produktdatenblatt und Herstellerzertifikate der Ladetechnik,
  • ggf. Nachweise zu Lastmanagement / Symmetrieeinrichtung.


Für die Anmeldung nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal:

Jetzt Wallbox/ Ladesäule anmelden


Wir prüfen die technischen Bedingungen des Hausanschlusses und des örtlichen Versorgungsnetzes. Nach Erhalt der Genehmigung darf die Ladeeinrichtung installiert werden.

Technische Voraussetzungen

Die vorhandene elektrische Hausinstallation und der Netzanschluss müssen die erhöhte Leistungsaufnahme sicher verkraften. Stellt sich heraus, dass die Kapazität des heimischen Netzes nicht ausreicht, muss durch bauliche Maßnahmen nachgebessert werden. 
 

Um die Installation und Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung kümmert sich ein Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl. Sobald er die Ladestation aufgebaut und an die Stromverteilung angeschlossen hat, gibt er für die abschließende Inbetriebsetzung den Gothaer Stadtwerken NETZ Bescheid. 
 

Steuerbare Ladeeinrichtungen gemäß §14a EnWG

Häufige Fragen, unsere Antworten

Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung einzusehen, melden Sie sich in unserem digitalen Kundenportal an. Hier können Sie den aktuellen Status sowie Ihre persönlichen Dokumente einsehen.
 

Das Leitungsnetz innerhalb eines Straßenzugs oder eines Wohnviertels verfügt über eine definierte Leistung. Diese Leistung ist tendenziell sehr großzügig berechnet. Sollten allerdings mehrere Haushalte zeitgleich einen hohen Stromverbrauch haben (z.B. weil abends mehrere Wallboxen laden), kann es unter Umständen zu Engpässen kommen. Durch das Anmeldeverfahren sind die Netzbetreiber frühzeitig informiert, wo Ladestationen geplant sind und haben somit die Möglichkeit, rechtzeitig die Leitungen und Netze zu verstärken oder auszubauen.
 

Ja. Für Arbeiten an der elektrischen Kundeninstallationsanlage wird immer eine Elektrofachkraft benötigt. Dies ist Expertensache!

Die bei uns zugelassenen Elektrofachkräfte finden Sie hier:

Installateurverzeichnis Strom
 

Ja, sofern sie nicht-öffentlich betrieben wird. Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG gehören bestimmte Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW. Dazu zählen:

  • nicht öffentliche Ladeeinrichtungen,
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher),
  • Wärmepumpenheizungen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z.B. Heizstäbe),
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte).

 

Die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG ermöglicht es dem Netzbetreiber, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen zeitlich befristet in ihrer Leistung zu dimmen. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn das Stromnetz zu stark ausgelastet ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Neuregelung des § 14a EnWG
 

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Anmeldung und Genehmigung

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