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Richtig planen von Anfang an. Ihre sechs Schritte zum Netzanschluss.
Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen mit einer PV-Anlage? Wir zeigen Ihnen, welche Schritte von der Beantragung bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung dazu erforderlich sind. Dabei ist die richtige Vorbereitung das A und O. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen hier für Sie zusammengestellt. Und sollten noch Fragen offenbleiben: Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Nachdem Ihnen die Einspeisezusage von uns vorliegt, kann die PV-Anlage von Ihnen final angemeldet werden (sofern dies nicht bereits geschehen ist). Ihre Elektrofachkraft kann mit der Installation der Anlage beginnen.
Wichtig: Ihre PV-Anlage darf gegebenenfalls erst nach dem Wechsel des Zählers in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ist ein bereits installierter Zweirichtungszähler. Falls ein Zählertausch notwendig und der Zählerplatz entsprechend vorbereitet ist, informiert uns Ihr Elektroinstallateur. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel. Bitte kalkulieren Sie hierfür ausreichend Vorlaufzeit ein.
Mit dem Zweirichtungszähler kann die PV-Anlage in Betrieb genommen werden. Sie dürfen nun den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die erfolgreiche Inbetriebsetzung meldet Ihre Elektrofachkraft bei uns an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass sowohl Ihre PV-Anlage als auch ein Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen.
Melden Sie uns Ihre Bank -und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Die Höhe der Auszahlung wird anhand der Anlagengröße geschätzt und monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Die genaue Abrechnung erfolgt dann über die Jahresendabrechnung.
Anmelden am Mittelspannungsnetz
Die Anmeldung von PV-Anlagen am Mittelspannungsnetz erfolgt mit den Formularen aus der VDE-AR-N 4110.
Weitere Details und Formulare stellt die Gothaer Stadtwerke NETZ GmbH auf Anfrage oder im digitalen Kundenportal bereit.
Alles Wichtige zur Anmeldung. Dokumente stehen zum Download bereit.
Vergütung für Erzeugungsanlagen
Für Erzeugungsanlagen steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung zu, der für PV-Anlagen im EEG geregelt ist. Für eine korrekte Abrechnung benötigen wir:
Verzichtserklärung
Falls Sie die Vergütung nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie dies über eine Verzichtserklärung mitteilen:
Betreiberwechsel
Für den Betreiberwechsel Ihrer Anlage nutzen Sie bitte dieses Formular:
Weitere Informationen
- Marktstammdatenregister
www.marktstammdatenregister.de - Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)
www.gesetze-im-internet.de/nelev - Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)
www.zerez.net
Häufige Fragen, unsere Antworten
Ja, alle Unterlagen müssen vollständig und unterschrieben bei uns vorgelegt werden. Erst nach Eingang aller Unterlagen kann ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart werden.
Eine PV-Anlage muss von einem registrierten Elektroinstallateur errichtet und in Betrieb genommen werden.
In der Regel wird die Inbetriebnahme gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Gothaer Stadterke NETZ durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auf unsere Anwesenheit verzichtet werden.
Die dafür nötigen Voraussetzungen sind:
- alle nötigen Unterlagen müssen vollständig vorgelegt werden,
- ein Zweirichtungszähler ist vorhanden,
- Fotos der Zählerstände zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
- Fotos der Module auf dem Dach.
Nein, die PV-Anlage darf erst nach der Inbetriebnahme in das Netz einspeisen.
Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung einzusehen, melden Sie sich in unserem Netzanschlussportal an. Hier können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand sowie Ihre persönlichen Dokumente einsehen.
Sobald Ihre Anmeldung für den Einbau oder Austausch Ihres Stromzählers vorliegt, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail an Zaehlerwesen-Strom@gothaer-stadtwerke-netz.de. Nennen Sie uns dabei Ihre Vorgangsnummer aus der Einspeisezusage (DNA-Nummer). Diese benötigen wir, um Ihre Anfrage eindeutig zuordnen zu können und Ihnen optimal weiterzuhelfen.
Um eine korrekte Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen die Zählerstände jeweils zum 31. Dezember. Diese können Sie ganz einfach und schnell per Online-Formular übermitteln.
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