Richtig planen von Anfang an. Ihre sechs Schritte zum Netzanschluss.

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen mit einer PV-Anlage? Wir zeigen Ihnen, welche Schritte von der Beantragung bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung dazu erforderlich sind. Dabei ist die richtige Vorbereitung das A und O. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen hier für Sie zusammengestellt. Und sollten noch Fragen offenbleiben: Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Sie planen, eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Neubauprojektes oder einer Dachsanierung zu installieren? Oder Sie haben sich dazu entschieden, sich mit einer PV-Anlage an der Energiewende zu beteiligen? Dann benötigen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. ein Planungsbüro an Ihrer Seite. Mit diesem klären Sie alle relevanten Fragen rund um Machbarkeit (z.B. Elektroinstallation, Statik), Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Anlage.
 

Nachdem Sie Ihre Planung abgeschlossen und sich für eine Photovoltaik-Anlage entschieden haben, melden Sie gemeinsam mit Ihrer Elektrofachkraft / Ihrem Planer die Anlage bei uns an. Anhand Ihrer Angaben führen wir anschließend eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Dabei wird die Aufrechterhaltung der Stabilität des öffentlichen Stromnetzes bewertet. Darauf basierend erhalten Sie eine unverbindliche Netzauskunft.

Unterlagen, die Sie zur Netzanfrage bereithalten sollten

  • Ihre Anmeldung PV-Anlage (Anmeldung zum Netzanschluss Strom),
  • einen Lageplan der PV-Anlage (maßstabsgerecht mit Grundstücksgrenzen, Anlagenstandort und eventuell bereits vorhandenen Anlagen im Maßstab 1:500 oder größer),
  • einen Übersichtsschaltplan inkl. Messkonzept der Anlage (Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrem Planungsbüro),
  • das Datenblatt für den Anschluss von Erzeugungsanlage(n),
  • einen Nachweis der Konformität der verbauten Komponenten (ZEREZ-ID).


Jetzt Netzanschluss beantragen

 

Nachdem Ihnen die Einspeisezusage von uns vorliegt, kann die PV-Anlage von Ihnen final angemeldet werden (sofern dies nicht bereits geschehen ist). Ihre Elektrofachkraft kann mit der Installation der Anlage beginnen.

Wichtig: Ihre PV-Anlage darf gegebenenfalls erst nach dem Wechsel des Zählers in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
 

Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ist ein bereits installierter Zweirichtungszähler. Falls ein Zählertausch notwendig und der Zählerplatz entsprechend vorbereitet ist, informiert uns Ihr Elektroinstallateur. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel. Bitte kalkulieren Sie hierfür ausreichend Vorlaufzeit ein.
 

Mit dem Zweirichtungszähler kann die PV-Anlage in Betrieb genommen werden. Sie dürfen nun den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die erfolgreiche Inbetriebsetzung meldet Ihre Elektrofachkraft bei uns an.

Wir weisen Sie darauf hin, dass sowohl Ihre PV-Anlage als auch ein Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen.
 

Melden Sie uns Ihre Bank -und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Die Höhe der Auszahlung wird anhand der Anlagengröße geschätzt und monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Die genaue Abrechnung erfolgt dann über die Jahresendabrechnung.
 

Anmelden am Mittelspannungsnetz

Die Anmeldung von PV-Anlagen am Mittelspannungsnetz erfolgt mit den Formularen aus der VDE-AR-N 4110.

Weitere Details und Formulare stellt die Gothaer Stadtwerke NETZ GmbH auf Anfrage oder im digitalen Kundenportal bereit.

Alles Wichtige zur Anmeldung. Dokumente stehen zum Download bereit.

Vergütung für Erzeugungsanlagen

Für Erzeugungsanlagen steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung zu, der für PV-Anlagen im EEG geregelt ist. Für eine korrekte Abrechnung benötigen wir:

Verzichtserklärung

Falls Sie die Vergütung nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie dies über eine Verzichtserklärung mitteilen:

Betreiberwechsel

Für den Betreiberwechsel Ihrer Anlage nutzen Sie bitte dieses Formular:

Die Unterlagen senden Sie an
 

einspeisung@gothaer-stadtwerke-netz.de

Weitere Informationen

Häufige Fragen, unsere Antworten

Ja, alle Unterlagen müssen vollständig und unterschrieben bei uns vorgelegt werden. Erst nach Eingang aller Unterlagen kann ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart werden.
 

Eine PV-Anlage muss von einem registrierten Elektroinstallateur errichtet und in Betrieb genommen werden.
 

In der Regel wird die Inbetriebnahme gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Gothaer Stadterke NETZ durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auf unsere Anwesenheit verzichtet werden.

Die dafür nötigen Voraussetzungen sind:

  • alle nötigen Unterlagen müssen vollständig vorgelegt werden,
  • ein Zweirichtungszähler ist vorhanden,
  • Fotos der Zählerstände zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
  • Fotos der Module auf dem Dach.
     

Nein, die PV-Anlage darf erst nach der Inbetriebnahme in das Netz einspeisen.
 

Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung einzusehen, melden Sie sich in unserem Netzanschlussportal an. Hier können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand sowie Ihre persönlichen Dokumente einsehen.
 

Sobald Ihre Anmeldung für den Einbau oder Austausch Ihres Stromzählers vorliegt, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail an Zaehlerwesen-Strom@gothaer-stadtwerke-netz.de. Nennen Sie uns dabei Ihre Vorgangsnummer aus der Einspeisezusage (DNA-Nummer). Diese benötigen wir, um Ihre Anfrage eindeutig zuordnen zu können und Ihnen optimal weiterzuhelfen.
 

Sie haben Fragen? Wir Lösungen. Kontaktieren Sie uns.

Zählerwesen

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: 03621 21198-0