Partner. Messstellenbetreiber.

Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet, das 2016 in Kraft getreten ist. Darin wird die Modernisierung der Zählerinfrastruktur geregelt. Das MsbG hat mit seinem Inkrafttreten die Messzugangsverordnung (MessZV) sowie den § 21b des EnWG ersetzt. 

Ziel des Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2032 alle herkömmlichen Stromzähler durch intelligente Messsysteme zu ersetzen. Damit soll eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden. Der Messstellenbetreibende ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Wir sind als Messstellenbetreiber für die Umsetzung des Gesetzes im Netzgebiet der Gothaer Stadtwerke NETZ verantwortlich. Hier haben wir alle wichtigen Informationen zusammengetragen. 

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