So geht´s.Anmelden in drei Schritten. 

Batteriespeicher sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Sie nehmen überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen auf, gleichen wetterbedingte Schwankungen aus und erhöhen den Eigenverbrauch. Stationäre Batteriespeicher sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig – unabhängig davon, ob sie mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert sind oder nicht.

Gut zu wissen

Jede Anfrage wird individuell und sorgfältig geprüft, um eine netzverträgliche Integration sicherzustellen. 

In drei Schritten Ihren Speicher anmelden

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal:

Netzanschluss beantragen


Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Anmeldung (bzw. Änderung) zum Netzanschluss Strom,
  • Lageplan mit Aufstellungsort der Anlage,
  • Übersichtsschaltplan,
  • Datenblatt für Speicher,
  • Inbetriebsetzungsprotokoll.

Wir prüfen und bestätigen Ihre Anmeldung.

Alle Erzeugungsanlagen müssen, unabhängig von ihrer Größe, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden.  

zur Registrierung

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Batteriespeicher mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW den Anforderungen des § 14a EnWG entsprechen müssen. Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, im Bedarfsfall die Ladeleistung zu steuern. So werden die Netzstabilität gewährleistet und Überlastungen vermieden. Als Gegenleistung erhalten die Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.

Neuregelung des § 14a EnWG

Sie haben Fragen? Wir Lösungen. Kontaktieren Sie uns.

Anmeldung und Genehmigung

Anmeldung und Genehmigung

Ihre Ansprechpartner zu Anmeldung und Genehmigung helfen gerne weiter.