Richtig planen von Anfang an. Solarstrom vom Balkon für Wohnungen.

Bereits auf kleinen Flächen können Sie mit kompakten Solarpanels Ihren eigenen Solarstrom produzieren – egal, ob auf dem Balkon oder der Terrasse. Eine Mini-Photovoltaikanlage, auch Balkonkraftwerk genannt, lässt sich leicht montieren und in Betrieb nehmen. Der produzierte Strom fließt dann direkt in den heimischen Stromkreis, sodass Ihre Haushaltsgeräte zuerst den Sonnenstrom nutzen. Damit senken Sie nicht nur Ihre Stromkosten, sondern leisten auch einen Beitrag zur Energiewende.

Erlaubt sind die Mini-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung des Wechselrichters von bis zu 800 Watt, mit einer installierten Leistung der Solarmodule von bis zu 2.000 Watt.

Ihre Vorteile

  • CO2-Kostenersparnis durch eigene Nutzung des produzierten Stroms
  • Vereinfachtes Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister (MaStR)

Wissenswertes zur Installation Ihres Balkonkraftwerks

Ab sofort müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die bei der Installation zu beachten sind.

Laut Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ist eine Aufnahme von Balkonkraftwerken in den Katalog privilegierter Maßnahmen geplant. Danach darf die Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht mehr ohne stichhaltige Gründe abgelehnt werden. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen, zum Beispiel bei einer Montage an der Hauswand oder auf dem Dach. Darüber hinaus gibt es weitere Ausschlussgründe für eine Montage. Sprechen Sie dafür am besten mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Eigentümergemeinschaft.
 

Sollte Ihr aktueller Stromzähler nicht für den Betrieb eines Balkonkraftwerks geeignet sein, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei austauschen. Bitte kontaktieren Sie uns unter zaehlerwesen-strom@gothaer-stadtwerke-netz.de – am besten mit einem Foto Ihres aktuellen Zählers. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen.
 

Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

zur Anmeldung im Marktstammdatenregister

 

Registrierung im Marktstammdatenregister

Alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Größe, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bitte informieren Sie im Marktstammdatenregister auch über zukünftige Änderungen (z.B. Erweiterung, Austausch oder Demontage).

Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person,
  • Anlagenstandort,
  • technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk,
  • Datum der Inbetriebnahme,
  • Zählernummer.
     

Zur Registrierung

Häufige Fragen, unsere Antworten

Das hier genannte „Balkonkraftwerk“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.

Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
 

Nein, es muss eine spezielle Energiesteckdose, z.B. nach der DIN VDE V 0628 1 (VDE V 0628 1) genutzt werden. Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.
 

Ja, diese sind mit Inkrafttreten des Solarpakets I ab dem 1. Juni 2024 erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.

Mehrere Balkonkraftwerke, die zusammen diese Grenze überschreiten, gelten als gewöhnliche PV-Anlagen. Sie erfordern eine Genehmigung durch den Netzbetreiber und dürfen nicht selbst installiert werden. Zudem gelten bei größeren Anlagen andere steuerrechtliche Vorgaben.
 

Wir prüfen, inwieweit für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks der aktuelle Zähler getauscht werden muss. Der Zählerwechsel ist für Sie kostenfrei.
 

Die Anlage ist für den Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.

Falls Sie eine Vergütung für den in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich. In dem Fall muss eine Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft erfolgen.
 

Weitere Fragen zu Balkonkraftwerken haben wir in der folgenden Zusammenstellung möglicherweise schon beantwortet. 

Sie haben Fragen? Wir Lösungen. Kontaktieren Sie uns.

Anmeldung und Genehmigung

Anmeldung und Genehmigung

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