Für Partner.Elektroinstallateure.

Als Installateur tragen Sie große Verantwortung für den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz. Damit Sie wissen, was Sie dabei beachten müssen, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie technische Informationen, aktuelle Mitteilungen und die richtigen Ansprechpartner.

Nutzen Sie unser Kundenportal für alle Themen rund um den Netzanschluss: Anmeldung, Änderung, Inbetriebsetzung oder Rückbau von Elektroinstallationsanlagen. 

Kundenportal Netzanschluss 

Unser Kundenportal für alle Themen rund um den Netzanschluss:

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Standards und Formulare

Bitte fügen Sie der Anmeldung Netzanschluss Strom folgende Unterlagen bei:

Ladetechnik für Elektrofahrzeuge ist anmeldepflichtig gemäßt VDE-AR-N 4100 und TAB. Ab einer Ladeleistung von 12 kVA muss der Netzbetreiber dem Anschluss zustimmen 

Bitte fügen Sie der Anmeldung Netzanschluss Strom bei der Inbetriebnahme folgende Unterlagen bei:  

Bei der Inbetriebnahme einer Wallbox (Ladepunkt) kleiner als 12 kVA (11kW), wird keine Anmeldung benötigt. Es reicht eine Mitteilung: 

Versand der Unterlagen

Bitte senden Sie die Unterlagen per Mail an: zaehlerwesen-strom@gothaer-stadtwerke-netz.de

Wirkungsleistungsbegrenzung gemäß EEG

1. Erzeugungsanlagen größer 25 kW  
Die Anlagen müssen mit technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung  der Einspeiseleistung ausgestattet sein. 

2. Neuanlagen kleiner 100 kW, die nach dem 24.02.2025 in Betrieb genommen wurden 
Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems mit Steuerbox und erfolgreicher Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber ist die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen – sofern die Anlage eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erhält. 

Netzsicherheitsmanagement 

Bedingungen für den Einsatz von Fernwirktechnik für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen im Netz der Gothaer Stadtwerke NETZ GmbH. Im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 12 EnWG) am 25. Februar 2025 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, bei Inbetriebnahme und jährlich wiederkehrend die tatsächliche Steuerbarkeit der angeschlossenen Erzeugungs- und Speichersysteme zu überprüfen. 

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Kundenservice

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Ihre Ansprechpartner für Anmeldung und Inbetriebnahme

Telefon: 03621 21198-0