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Für Partner.Elektroinstallateure.
Als Installateur tragen Sie große Verantwortung für den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz. Damit Sie wissen, was Sie dabei beachten müssen, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie technische Informationen, aktuelle Mitteilungen und die richtigen Ansprechpartner.
Nutzen Sie unser Kundenportal für alle Themen rund um den Netzanschluss: Anmeldung, Änderung, Inbetriebsetzung oder Rückbau von Elektroinstallationsanlagen.
Kundenportal Netzanschluss
Standards und Formulare
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
www.gesetze-im-internet.de/nav - Verordnung zum Nachweis elektronischer Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV
www.gesetze-im-internet.de/nelev - Zentrales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)
www.zerez.net - VDE-Anwendungsregeln und technische Hinweise
www.vde.com
Bitte fügen Sie der Anmeldung Netzanschluss Strom folgende Unterlagen bei:
Bitte senden Sie uns für das Betriebserlaubnisverfahren statt Einheiten- und Komponentenzertifikaten nur noch die ZEREZ-ID. Seit Februar 2025 sind Marktteilnehmer verpflichtet, das zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) zu nutzen.
Ladetechnik für Elektrofahrzeuge ist anmeldepflichtig gemäßt VDE-AR-N 4100 und TAB. Ab einer Ladeleistung von 12 kVA muss der Netzbetreiber dem Anschluss zustimmen.
Bitte fügen Sie der Anmeldung Netzanschluss Strom bei der Inbetriebnahme folgende Unterlagen bei:
Bei der Inbetriebnahme einer Wallbox (Ladepunkt) kleiner als 12 kVA (11kW), wird keine Anmeldung benötigt. Es reicht eine Mitteilung:
Versand der Unterlagen
Bitte senden Sie die Unterlagen per Mail an: zaehlerwesen-strom@gothaer-stadtwerke-netz.de
Wirkungsleistungsbegrenzung gemäß EEG
1. Erzeugungsanlagen größer 25 kW
Die Anlagen müssen mit technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sein.
2. Neuanlagen kleiner 100 kW, die nach dem 24.02.2025 in Betrieb genommen wurden
Bis zur Installation eines intelligenten Messsystems mit Steuerbox und erfolgreicher Ansteuerbarkeit durch den Netzbetreiber ist die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen – sofern die Anlage eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag erhält.
Netzsicherheitsmanagement
Bedingungen für den Einsatz von Fernwirktechnik für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen im Netz der Gothaer Stadtwerke NETZ GmbH. Im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 12 EnWG) am 25. Februar 2025 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, bei Inbetriebnahme und jährlich wiederkehrend die tatsächliche Steuerbarkeit der angeschlossenen Erzeugungs- und Speichersysteme zu überprüfen.
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Kundenservice
Ihre Ansprechpartner für Anmeldung und Inbetriebnahme
Telefon: 03621 21198-0