Teilnahmebedingungen
Dies sind die Spielregeln der Graffiti-Jagd.
Veranstalter der Gewinnaktion ist:
Gothaer Stadtwerke NETZ GmbH
Pfullendorfer Straße 83
99867 Gotha
Telefon: 03621 / 21198-0
E-Mail: mail@gothaer-stadtwerke-netz.de
Geschäftsführer: Detlef Mölter
Registergericht: Amtsgericht Jena, HRB 500562
USt.-ID: DE 251 625 775
Fragen zur Gewinnaktion können an die vorstehend genannten Kontaktdaten gerichtet werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das ab 18. Lebensjahr Jahren vollendet haben. Sofern in der jeweiligen Gewinnaktion nichts anderes angegeben ist, ist die Teilnahme auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland beschränkt.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters, Mitarbeitende mit dem Veranstalter verbundener Unternehmen sowie an der Konzeption und Durchführung beteiligte Personen und die mit diesen in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Jede teilnahmeberechtigte Person darf nur einmal an der Gewinnaktion teilnehmen. Mehrfachteilnahmen, insbesondere unter Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen oder sonstiger Identitäten, sind unzulässig und können zum Ausschluss von der Gewinnaktion führen.
Die Teilnahme an der Gewinnaktion ist im Zeitraum vom 22.06.2026, 00:00 Uhr bis zum 23:59 Uhr möglich.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch die fristgerechte Übermittlung der Lösung über das auf dieser Webseite bereitgestellteper Online-Formular. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an der Gewinnaktion sind die Namen der Straßen einzureichen, in denen sich die im Rahmen der Aktion gesuchten Graffiti auf Objekten der Gothaer Stadtwerke NETZ GmbH befinden.
Für die Teilnahmen sind folgende Angaben erforderlich:
Sämtliche Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Unvollständige oder unzutreffende Angaben können zum Ausschluss von der Gewinnaktion führen. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Im Rahmen der Gewinnaktion werden folgende Gewinne vergeben:
1. Eintrittskarten für Konzert der Thüringer Philharmonie Gotha-Eisenach
2. Familienjahreskarte für Tierpark Gotha
3. Zehn Gutscheine für den Gotha Gutschein im Wert von jeweils 15 Euro
Die Zuteilung der Gewinne erfolgt im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß Ziffer 6. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte sind ausgeschlossen.
Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden die Gewinner unter allen teilnahmeberechtigten Personen, die die richtige Lösung eingereicht haben, per Losverfahren ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Versand der Benachrichtigung zurück, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird ein Ersatzgewinner nach dem gleichen Verfahren ermittelt.
Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer von der Gewinnaktion auszuschließen, wenn:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Gewinnaktion aus wichtigem Grund jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden, auszusetzen oder anzupassen. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationen, rechtlichen Gründen oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnaktion unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen.
Sofern die Gewinnaktion über soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram beworben wird, steht die Gewinnaktion in keiner Verbindung zu diesen Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Gewinnaktion ist ausschließlich der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zur Gewinnaktion sind direkt an den Veranstalter zu richten und nicht an Facebook, Instagram oder sonstige Plattformbetreiber.
Die Teilnehmer stellen Facebook, Instagram und sonstige an der Veröffentlichung beteiligte Plattformbetreiber von Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Gewinnaktion geltend gemacht werden.
Es gilt deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Durchführung der Gewinnaktion können den Datenschutzhinweisen des Veranstalters entnommen werden.